Zeige-Eule

Jugendförderverein e.V.

Steinbrückenweg 5a
99425 Weimar

fon: (03643) 59 053
mail: mail[at]jugendfoerderverein-weimar.de
Kontakthilfe für Jugendliche
Ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe in Weimar

Arbeitsauflagen/-weisungen


Die Arbeitsweisung ist im Jugendförderverein e.V. die am häufigsten durchgeführte ambulante Maßnahme nach dem Jugendgerichtsgesetz. Die Bemessung der Stundenzahl hängt vom Delikt bzw. der Schwere der Straftat und der spezifischen Situation des Jugendlichen/ Heranwachsenden ab. Es liegen mehrere Möglichkeiten zur Verhängung von Arbeitsstunden vor:

  1. Die Staatanwaltschaft regt bei minderschweren Delikten an (z.B. geringwertiger Ladendiebstahl), bevor es zur Anklage kommt, eine bestimmte Stundenzahl abzuleisten und damit bei fristgerechter Erfüllung eine Hauptverhandlung zu vermeiden (Diversion).
  2. Der Jugendliche/ Heranwachsende erklärt sich nach Rücksprache mit der Jugendgerichtshilfe bereit, freiwillig im Vorfeld einer Hauptverhandlung als Wiedergutmachung Arbeitsstunden abzuleisten.
  3. Der Richter verhängt in der Hauptverhandlung eine feste Stundenzahl mit einer festen Frist, bis zu der die Arbeitsstunden abgeleistet sein müssen (Weisung nach § 10 JGG/ Auflage nach § 15 JGG).
  4. Nicht bezahlte Bußgeldbescheide (z.B. wegen Schulbummelei) können vom Amtsgericht als Ersatzmaßnahme in Arbeitsstunden umgewandelt werden.

Die Mitarbeiter/innen des Vereins versuchen möglichst eine zu den Neigungen und Fähigkeiten des Jugendlichen/ Heranwachsenden passende Einsatzstelle zu finden, um ihn zusätzlich zu motivieren und seine weitere Entwicklung zu fördern. Als Einsatzstellen kooperieren mit uns gemeinnützige Institutionen und Vereine sowie Einrichtungen der Stadt Weimar und des Landkreises Weimarer Land (z.B. Kindertagesstätten, Altenheime, Krankenhäuser, Jugendherbergen, Jugendclubs, Schulen etc.).

Weiterhin verfolgen die Mitarbeiter/innen regelmäßig den aktuellen Stundenstand der Jugendlichen/ Heranwachsenden in Hinblick auf die festgelegte Terminvorgabe. Durch den engen Kontakt des Vereins mit den Verfahrensbeteiligten, ist es für die Jugendgerichtshilfe, die Richter und die Staatsanwaltschaft möglich, rechtzeitig bei Nichterfüllung zu reagieren.